Freies Institut für medizinische Begutachtungen

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Informationen zum Ablauf einer Begutachtung

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Der neue Gutachtenauftrag wird im Organisationsbüro registriert und dem Hauptgutachter zur Vorprüfung der Fachkompetenz des Instituts und Vollständigkeit des Akteninhaltes zugeführt. Sollte das Beiziehen weiterer Unterlagen für die Bearbeitung des Gutachtenauftrages notwendig oder dienlich sein, werden diese über den Auftraggeber angefordert oder der zu Begutachtende um Beibringung gebeten.

Außer bei Aufträgen durch die Sozialgerichtsbarkeit, bei der eine Amtsaufklärungspflicht vorliegt, ist in den meisten Fällen der Betroffene vertraglich zu einer Mitaufklärung verpflichtet. Unabhängig von diesen Grundlagen ist es auch für einen zügigen und reibungslosen Ablauf einer Begutachtung in aller Regel am besten, wenn sich der zu Begutachtende um Vorlage sachdienlicher Befunde bemüht, die evtl. dem Gutachter noch nicht vorliegen.

Wenn Ihnen von medizinischen Einrichtungen die Einsichtnahme in Ihre Unterlagen oder der Erhalt von Kopien oder Röntgenaufnahmen verweigert wird, so weisen Sie bitte darauf hin, dass Ihnen gesetzlich verbucht dieses Recht zusteht. Eine komplette Darstellung Ihrer Grundrechte würde natürlich den Rahmen dieses Informationsblattes sprengen, sodass stellvertretend auf eine Verlinkung unserer Webseite vom verwiesen wird (http://www.fimb.de/neuigkeiten.html). Die Kopie von Unterlagen kann natürlich Kosten verursachen, deren Übernahme Sie vorab bitte mit dem Auftraggeber für die Begutachtung abklären wollen. Das Institut ist in aller Regel nicht berechtigt, Unterlagen selbständig beizuziehen.

Falls mehrere Sachverständige an der Begutachtung beteiligt sind, wird der Begutachtungstermin vom Institut in aller Regel so festgesetzt, dass die Untersuchungen an einem, maximal 2 Tagen abgeschlossen werden können.

Am Untersuchungstag wollen Sie bitte – sofern vom Auftraggeber so vorgeschrieben – Personaldokumente zur Ausweisung vorhalten.

Der medizinische Sachverständige ist gehalten, bei der Untersuchung neben dem Sachverstand eine generelle Unvoreingenommenheit und Objektivität  sowie Sachlichkeit an den Tag zu legen. Diese förmliche Distanz des Gutachters zu Ihrer Person bitten wir nicht als Unfreundlichkeit misszuverstehen.

Während der Begutachtung erfolgt zunächst die Befragung zu den gesundheitlichen Problemen und Beschwerden, ggf. zu den Unfalldaten und –umständen, evtl. zu vorbestehenden Behandlungen u.ä., sofern dies für die Beantwortung der Gutachtenfragen notwendig ist. Danach erfolgt eine sachbezogene klinische Untersuchung und falls erforderlich eine weitere apparative Diagnostik (z.B. Röntgenuntersuchung).

Erst dann erfolgt die Aufarbeitung aller Befunde durch den Gutachter. Eine Auswertung der Untersuchung und der gutachtlichen Fragestellungen (Abschlussgespräch) erfolgt grundsätzlich nicht! Die Ergebnisse der Begutachtung werden erst vom Auftraggeber mit dem Betroffenen ausgewertet. Es besteht aber regelhaft das Einverständnis des Gutachters, dass der Betroffene und/oder sein Rechtsverteter unter Beachtung des Urheberrechtsschutzes Einsicht in das Gutachten erhalten.

Die gutachtliche Beurteilung wird grundsätzlich versucht so abzufassen, dass sie auch für den medizinischen Laien verständlich ist, um eine höchstmögliche Plausibilität und Nachprüfbarkeit zu ermöglichen, was eine unparteiische und neutrale Begutachtung garantiert.

Dem Institut fehlt jegliche finanzielle Abhängigkeit von den Auftraggebern als Garant für die Unabhängigkeit der Sachverständigen.

Maßstab für die Bearbeitung der Gutachtensaufträge unabhängig von ihrem Sachgebiet sind alleinig der objektive Befund und die gesicherte medizinische Erkenntnis. Paramedizinische Vorstellungen können ebenso wenig wie wissenschaftliche Hypothesen Grundlage einer medizinischen Begutachtung sein.

 
 

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* Das freie Institut für medizinische Begutachtungen erstellt für Sie medizinische Gutachten, orthopädische Gutachten, unfallchirurgische Gutachten und chirurgische Gutachten.