Freies Institut für medizinische Begutachtungen

Inhalt

Sachgebiete

Sozialversicherung:

  • gesetzliche Unfallersicherung
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  • soziales Entschädigungsrecht
    -> Details
  • Schwerbehindertenrecht
    -> Details
  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
    -> Details

Individualversicherung:

  • private Unfallversicherung
    -> Details
  • private Kranken- und Pflegeversicherung
    -> Details
  • Lebens-/ Berufsunfähigkeitsversicherung
    -> Details

Haftplicht:

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Privatgutachten:

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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gliedert sich in:
  • die allgemeine Unfallversicherung, der alle gewerblichen Unternehmen angehören
  • die landwirtschaftliche Unfallversicherung
  • die Unfallversicherung der öffentlichen Hand
mit jeweils selbständigen Trägern:
  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen
  • Gemeindeunfallversicherungsverbänden
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde vor mehr als 100 Jahren zur Ablösung der Unternehmerhaftung für Personenschäden eingeführt. Sie umfaßt heute auch die Berufskrankheitenverordnung.

Gutachten geben oben genannte selbständige Träger in Auftrag und es erfolgt eine Schätzung individueller unfallbedingter Funktionseinbußen bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit).

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Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht umfaßt:
  • das Bundesversorgungsgesetz
  • das Soldatenversorgungsgesetz
  • das Zivildienstgesetz
  • das Opferentschädigungsgesetz
  • das Häftlingsentschädigungsgesetz
  • das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Die Durchsetzung obliegt den Ländern und die Abgaben werden in der Regel von den Versorgungs- bzw. Landesversorgungsämtern wahrgenommen.
Entschädigt wird nicht der einzelne Unfall, sondern es erfolgt die Einschätzung der Gesamtschädigungsfolgen.

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Schwerbehindertenrecht

Hier wird gutachtlich der Grad der Behinderung eingeschätzt ohne Berücksichtigung der Ursache derselben.

Das Schwerbehindertengesetz hat zum Ziel den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile durch Gewährung von Erleichterungen (z.B. Mehrurlaub) und zusätzlichen Absicherungen (z.B. Kündigungsschutz).

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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind in bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder wenn es nach dem Krankheitsverlauf angezeigt ist, verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme einzuholen.

1995 wurde zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit als neuer Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung (GPV) eingeführt. Sie soll Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

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Private Unfallversicherung (PUV)

Grundlage sind die zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (AUB [Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen] in der jeweils gültigen Fassung, Versicherungssummen).

Die PUV ist keine Schaden-, sondern eine Summenversicherung, orientiert sich also nicht am eventuell erlittenen Einkommens- oder Vermögensverlust.
Entsprechend der Leisungsart “Invalidität” wird gutachtlich der unfallbedingte Körperschaden eingeschätzt.
Auftraggeber für Gutachten sind die Versicherer bzw. in Einzelfällen auch der Versicherungsnehmer i.S. eines Parteigutachtens auf eigene Kosten.

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Private Kranken- und Pflegeversicherung

Wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist z.B. die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit. Während ein teilweise arbeitsfähiger Patient in der GKV arbeitsrechtlich weiter als voll arbeitsunfähig gilt, so hat er in der PKV nur bei voller Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankentagegeld.

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Lebens-/ Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Lebensversicherung gewährt Kapital oder Rente bei Tod des Versicherten bzw. mit Erreichen des vertraglich vereinbarten Lebensalters. Ein Ausgestaltungsmodell dieser Versicherungsart ist z.B. die sog. Riester-Rente. Vielfach ist diese Versicherungsform gekoppelt mit Erwerbs- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ).

Vollständige Berufsunfähigkeit (BU) liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben.

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Haftpflicht

Nach den Kausalitäts- und Beweisanforderungen des Zivilrechts wird immaterieller (Schmerzensgeld) und materieller (Differenz zwischen Vermögen mit und ohne Unfall) Schadensausgleich geleistet.

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Privatgutachten

Prinzipiell kann jeder durch gesundheitliche Störungen/Schädigungen Betroffene Gutachten in Auftrag geben. Dafür muss er dann aber auch die Kosten selbst tragen. In den meisten Fällen ergibt sich eine solche Notwendigkeit der Gutachtenerstellung bei Uneinigkeit mit dem Leistungserbringer, der ggf. Leistungen abgelehnt hat. Läßt nun der Betroffene selbst ein unabhängiges Gutachten erstellen, kann dies dazu führen, dass es vom vermeintlichen Leistungserbringer trotzdem keine Anerkennung findet und als Parteigutachten abgelehnt wird. Um derartigen unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, empfehlen wir vor derartigen Beauftragungen immer eine entsprechende Beratung entweder über das Institut oder aber Interessenvertretungen der Betroffenen wie VDK oder DGB. Nützliche Links dazu finden Sie hier.

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