Wir über uns
Daten und Fakten zum Institut
Das Freie Institut für medizinische Begutachtungen in Bayreuth wurde am 01.09.1998 durch den Chirurgen/Unfallchirurgen Dr. med. H.-T. Klemm gegründet. Seit 2006 besteht auf Grund der großen Anforderungen und Akzeptanz der medizinischen Gutachten eine Dependance in Erlangen.
Die gutachtlichen Anforderungen haben sich rasch auf andere Fachgebiete ausgeweitet, so dass Konsiliarien weiterer Fachrichtungen gewonnen wurden, damit eine fachübergreifende kompetente Bearbeitung der Gutachtenaufträge erfolgen konnte.
Durch die hohe Aktzeptanz bei Auftraggebern und Begutachteten wuchs die Auftragszahl für medizinische Gutachten schnell an und umfasste bald alle Sachgebiete der Sozialgerichtsbarkeit, der privaten Versicherungswirtschaft und auch der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Trotz der zahlenmäßig hohen Beauftragungen konnte auch nach Erweiterung der Standorte auf Erlangen immer eine Auftragserledigung in angemessener Zeit erfolgen.
Die Zielsetzung der Gutachter ist es, durch ständige Fortbildung und interdisziplinäre Konferenzen das medizinisch fachliche Niveau auf höchstem Standard zu halten, gültige Rechtsgrundlagen korrekt in die Beurteilung einzubringen und eine auch für den medizinischen Laien verständliche Begründung der Einschätzung abzugeben, um so eine höchstmögliche Transparenz, Plausibilität und Nachprüfbarkeit der gutachtlichen Ergebnisse zu erzielen. Maßstab für die Bearbeitung der Gutachtenaufträge unabhängig von ihrem Sachgebiet sind alleinig der objektive Befund und die gesicherte medizinische Erkenntnis. Paramedizinische Vorstellungen können ebenso wenig wie wissenschaftliche Hypothesen Grundlage einer medizinischen Begutachtung sein.
Diese Grundlage und der Tatbestand der finanziellen Unabhängigkeit von den Auftraggebern stellen den Garant dar für die Unabhängigkeit der Sachverständigen. Das Institut ist ein vom Gründer getragenes unabhängiges Unternehmen, in dem auch die Konsiliarien als freie Mitarbeiter nicht vertraglich oder weisungsgebunden sind, sondern sich nur zur fachübergreifenden Zusammenarbeit verpflichtet haben, um größtmögliche Sach- und Fachkompetenz zu gewährleisten.

